Grundlagen der Riester Rente

Da die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland das heutige Rentenniveau wohl kaum länger aufrecht erhalten kann, haben rentenversicherungspflichtige Bürger seit 2005 die Möglichkeit, eine staatlich geförderte private Zusatzrente aufzubauen.

Namensgeber der heute nur noch als “Riester-Rente” bezeichneten Produkte war Walter Riester, der zum Zeitpunkt der Einführung als Bundesminister für Arbeit und Soziales verantwortlich war. Er schlug damals vor, die Bürger durch staatliche Zulagen von einer freiwilligen Altersvorsorge zu überzeugen, um so nach der Reduzierung des Nettorentenniveaus sowie der Anhebung der Altersgrenze für Rentenbezieher Altersarmut in Deutschland verhindern zu können.

Beim Abschluss eines zertifizierten Riester-Vertrages, der je nach Wunsch des Anlegers als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan konzipiert sein kann, können sowohl staatliche Zulagen als auch Steuervergünstigungen genutzt werden. Seit 2008 können spezielle Riester-Bausparverträge oder Riester-Annuitätendarlehen sogar für den privaten Wohnbau eingesetzt werden, um so auch die eigenen vier Wände in die Altersvorsorge einzubinden.
Die staatlichen Zulagen teilen sich dabei in eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage auf, junge Menschen unter 25 Jahren erhalten sogar einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus. Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen sind Einzahlungen von mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag, weiterhin muss der Vertragsinhaber zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Neben Arbeitnehmern können auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder freiwillig in der Rentenversicherung Versicherte diese Förderung nutzen. Daneben besteht im Rahmen der privaten Steuererklärung die Möglichkeit, die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben anzusetzen, um so die Steuerlast zu reduzieren.