Riester Beitragsphase
Während der Riester Beitragsphase werden die vertraglich vereinbarten Raten in den Vertrag eingespart, um diese dann in der Rentenphase zuzüglich Zinsen und Zulagen wieder auszahlen zu können. In der Regel werden die Beiträge von der Bank oder Versicherung monatlich vom Girokonto des Vertragsinhabers eingezogen. Die Höhe der Einzahlung kann dabei vom Vertragsinhaber selbst festgelegt werden, denn je höher die Einzahlungen in der Riester Rente Beitragsphase, desto höher ist auch die spätere Rente. Beachtet werden sollte dabei lediglich, dass für den Erhalt der vollständigen Riesterförderung mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens investiert werden müssen, Vertragsinhaber ohne oder mit nur geringem Einkommen müssen lediglich den Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.
Sofern sich das individuelle Einkommen verändert ist es natürlich möglich, die Einzahlung in der Riester Beitragsphase anzupassen und diese zu erhöhen oder zu verringern. Die Zulagen für den Riester-Vertrag, die jährlich oder per Dauer-Zulagenantrag beim Vertragsführenden Unternehmen beantragt werden müssen, werden während der Riester Rente Beitragsphase ebenfalls in den Vertrag investiert.
Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente ist, dass während der Beitragsphase keine Steuern auf Kapitalerträge fällig werden. Somit können Zinsen, Kursgewinne und Dividendenerträge steuerfrei ohne das Bezahlen der Abgeltungssteuer vereinnahmt werden, wodurch sich auch die Gesamtrendite des Vertrages erhöhen kann. Erst in der Rentenphase unterliegen die ausgezahlten Rentenbeträge dann in vollem Umfang dem Steuerabzug. Durch den oft geringeren Steuersatz im Alter ist diese nachgelagerte Besteuerung jedoch in den meisten Fällen eher vorteilhaft.