Riester Rente Förderung

Vertragsinhaber einer Riester-Rente können, sofern sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören, die Riesterförderung aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen nutzen. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören dabei alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, aber auch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Selbstständige und Freiberufler können in den Genuss der Riester Rente Förderung kommen. Sogar Freiberufler und Selbstständige, die nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, können die Riester Rente Förderbeiträge erhalten, sofern der Ehepartner förderberechtigt ist und ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass ein Eigenbeitrag von mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt wird.

Die staatlichen Zulagen der Riester-Förderung teilen sich in eine Grundzulage, die jedem Vertragsinhaber zusteht, sowie eine Kinderzulage, die für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt wird. Die Grundzulage liegt aktuell bei 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage wurde auf 185 Euro festgelegt. Für ab 2008 geborene Kinder hat die Bundesregierung die Förderung gar auf 300 Euro erhöht, um junge Familien noch stärker zu fördern.

Um auch junge Menschen vom Abschluss einer Riester-Rente zu überzeugen, erhalten unter 25jährige einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Sowohl der Berufseinsteiger-Bonus wie auch die Riester Rente Förderbeiträge können bei der Bank oder Versicherung, die den Vertrag abgeschlossen haben, beantragt werden.

Die Riesterförderung bezieht sich jedoch nicht nur auf staatliche Zulagen, sondern auch auf Steuervergünstigungen. So ist es möglich, die Beiträge für die Riester-Rente als Sonderausgaben abzusetzen. Diese verringern dann das zu versteuernde Einkommen, wodurch mitunter Steuerrückerstattungen möglich sind. Maximal sind dabei 2.100 Euro absetzbar.