Riester Rente kündigen
Der Abschluss einer Riester Rente ist eigentlich eine langfristige Entscheidung. Dennoch können finanzielle Probleme es notwendig machen, eine bestehende Riester Rente kündigen zu müssen. Grundsätzlich haben Vertragsinhaber immer die Möglichkeit, Riester kündigen zu können. Dafür ist lediglich ein Kündigungsschreiben an den Vertragsführer notwendig, die jeweiligen Kündigungsfristen können aus den Vertragsbedingungen entnommen werden.
Bevor die Riester Rente jedoch gekündigt wird sollten die Nachteile einer Kündigung beachtet werden. So müssen im Fall einer Kündigung die bis dato erhaltenen Zulagen und Steuervorteile komplett zurückgezahlt werden. Weiterhin kann es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie Fondssparplänen zu Kursverlusten kommen, sofern die zugrunde liegenden Investmentfonds Verluste erzielt haben. Weiterhin muss beachtet werden, dass die bei Vertragsabschluss anfallenden Abschluss- und Verwaltungsgebühren auf einen Zeitraum von fünf Jahren aufgeteilt und dem Guthaben belastet werden. Der Rückkaufswert ist daher meist niedriger als die eingezahlten Beiträge, wodurch wiederum Verluste entstehen können.
Bevor Anleger ihre Riester Rente kündigen, sollten daher Alternativen beachtet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Stilllegung eines Vertrages. Die Monatsraten werden in diesem Fall nicht mehr gezahlt, auf Wunsch kann der Vertrag dann sogar noch einer gewissen Zeit wieder aufleben und neu genutzt werden. Das vorhandene Kapital wird dann weiter verzinst, auch die Zulagen bleiben erhalten.
Neben der Stilllegung ist bei vielen Anbietern auch eine Reduzierung des Monatsbeitrages auf den Minimumbetrag von 60 Euro pro Jahr, also 5 Euro monatlich, möglich.