Riester Rentenphase

Ab dem 60. Lebensjahr haben Vertragsinhaber einer Riester-Rente die Möglichkeit, Rentenleistungen zu beziehen. Im Regelfall werden die Auszahlungen jedoch ab dem 65. oder 67. Lebensjahr vereinbart, so dass die Riester-Rente gleichzeitig mit den Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen kann.

Die Höhe der Rentenzahlungen in der Riester Rentenphase sind natürlich abhängig davon, welche Einzahlungen während der Riester Beitragsphase investiert und welche Rendite mit dem Vertrag erzielt werden konnte. Es ist daher notwendig, sich beim Abschluss des Vertrages über die voraussichtliche Rentenlücke im Alter zu informieren und die monatlichen Einzahlungen entsprechend anzupassen. Da die Rentenzahlung lebenslang erfolgt, spielt bei der Berechnung der monatlichen Zahlung in der Riester Rente Rentenphase auch das Alter bei Auszahlungsbeginn eine Rolle, so dass die Zahlungen beim späteren Renteneintritt natürlich höher ausfallen.

Zusätzlich zur Beantragung der Rentenzahlung ist es zu Beginn der Riester Rentenphase auch möglich, einen Betrag von 30% des angesparten Kapitals als Einmalauszahlung zu erhalten. Zudem bieten die Verträge die Möglichkeit, bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente auszuzahlen.
Die steuerliche Förderung der Riester Rente während der Beitragsphase hat die Versteuerung der Renten in der Riester Rentenphase zur Folge. Die monatlichen Rentenleistungen werden dabei mit dem individuell persönlichen Steuersatz versteuert, der im Rentenalter im Vergleich zur Beitragsphase meist niedriger ist.