Unterschiede Rürup/Riester Rente

Menschen, die über ein zuverlässiges Einkommen im Alter verfügen möchten, haben die Auswahl an verschiedenen Renten bzw. Absicherungen für das Rentenalter. Neben der betrieblichen Altersvorsorge werden die Rürup Rente und die Riester Rente staatlich gefördert und bieten sich für eine sichere Versorgung im Alter besonders an. Zwischen diesen beiden Renten gibt es einige gravierende Unterschiede, die der zukünftige Rentner bei seiner Wahl berücksichtigen sollte.

Unterschiede in der Förderung

Bei der Riester Rente werden alle Pflichtversicherten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert, dazu zählen auch Beamte, Zeitsoldaten, Landwirte und Künstler aus der Künstlersozialkasse. Selbst Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld haben einen Anspruch auf die Riester Rente. Bei der Rürup Rente werden grundsätzlich sogar alle steuerpflichtigen Menschen gefördert. Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige bekommen keine Förderung durch die Riester Rente und sollten zur Rürup Rente greifen, dasselbe gilt auch für alle pflichtversicherten Menschen in berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Bei der Rürup Rente wird nur über Steuervorteile gefördert, bei der Riester Rente über verschiedene Zulagen in Form von Grund- und Kinderzulage und mit Steuervorteilen.

Unterschiedliche Steuerregelungen in den Beitragsphasen

Beitragszahler der Riester Rente bekommen einen speziellen Sonderausgabenabzug. Dieser lag 2004 bis 2005 maximal bei 1050 Euro und wurde bis 2008 auf 2100 Euro erhöht. Sollten die Zulagen niedriger ausfallen als der Sonderausgabenabzug, so zieht das Finanzamt alle eingezahlten Beiträge ab und kürzt die Steuereinsparung durch die Zulage. Bei der Rürup Rente wurden 2005 60 % der Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer anerkannt, die Höchstgrenze lag 2005 für Singles bei 12.000 Euro und für Paare bei 24.000 Euro. Im Jahr 2025 wird die Höchstgrenze bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Paare liegen. Bei der Riester Rente sind alle Kapital- und Rentenleistungen vollkommen steuerpflichtig, bei der Rürup Rente sind die Renten nur teilweise steuerpflichtig und hängen vom Rentenbeginn ab.

Die Unterschiede bei der Kapitalauszahlung

Eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup Rente grundsätzlich nicht möglich, die Einzahler bekommen ihr Kapital ausschließlich in Form von einer Rente ausbezahlt. Bei der Riester Rente können unter bestimmten Bedingungen maximal 50.000 Euro für den Kauf einer Immobilie entnommen werden. In der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des eingezahlten Kapitals zur freien Verfügung entwendet werden.